§ 1 Beitragshöhe ordentliches Mitglied |
Aufnahmegebühr | 5,00 Euro | |
bis Vollendung des 15. Lebensjahres | 50,00 Euro/ Quartal | |
ab Vollendung des 15. Lebensjahres | 60,00 Euro/ Quartal | |
ruhende Mitgliedschaft | 6,00 Euro/Quartal |
(Der erhöhte Beitrag wird für das nächste Quartal nach Vollendung des 15. Lebensjahres fällig.) | |
Bei Mitgliedschaft von mehreren Personen einer Familie wird ein Staffelbeitrag erhoben. |
1. Mitglied | voller Beitrag | ||
2. Mitglied | voller Beitrag | ||
3. Mitglied | halber Beitrag | ||
ab | 4. Mitglied | Beitragsfrei |
Die Mitglieder des Vorstandes des TTC Allround Rostock e.V. sind für die Zeit ihrer Tätigkeit im Vorstand von der Beitragszahlung befreit. | |
§ 2 Beitragsfälligkeit |
Der Quartalsbeitrag ist immer bis zum 3. Werktag des Quartals auf das Konto des TTC Allround Rostock e.V. einzuzahlen bzw. zu überweisen. | |
Die Bankverbindung des TTC Allround Rostock e.V.
lautet: Ostseesparkasse Rostock IBAN DE46 1305 0000 0270 0005 77 BIC NOLADE21ROS | |
Stellen wir fest, dass der
Beitrag nicht wie festgelegt bezahlt wird, leiten wir das Mahnverfahren
ein. Mahngebühr: 2,50 Euro/ Mahnschreiben Der Vorstand kann Mitglieder die ihren finanziellen Verpflichtungen nach zweimaliger Mahnung nicht nachkommen, aus dem Verein ausschließen. | |
§ 3 Kündigung |
Bei Kündigung ist eine Frist
von 14 Tagen zum Quartalsende einzuhalten. Die Kündigung hat schriftlich und auf dem Postwege zu erfolgen. Die Kündigung wird erst wirksam wenn, alle finanziellen und materiellen Verpflichtungen abgegolten sind. Der Verzicht auf Startruhe gemäß TSO ist schriftlich zu beantragen. | |
§ 4 Beitragshöhe einzelner Projekte |
Die Beitragshöhe für einzelne Projekte wird vom Vorstand einstimmig beschlossen und bekannt gegeben. In der Erwachsenengruppe wird pro Paar und Einheit ein Betrag von 11,00 Euro festgelegt. Er ist vor Teilnahme in bar zu bezahlen. |
§ 5 Arbeitsstunden |
Jedes aktive Mitglied leistet pro Jahr Arbeitsstunden entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung. | |
Die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden
beträgt
Mitglieder bis 12
Jahre
5 Std. Mitglieder 13 – 20 Jahre 7 Std. Mitglieder ab 20 Jahren 10 Std. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit einem Betrag von 5,- € pro Stunde in Ansatz gebracht und dem jeweiligen Mitglied berechnet. | |
Bei der Berechnung der Arbeitsstunden ist nicht das Kalenderjahr, sondern die Zeit vom 01.07 eines Jahres bis zum 30.06 des Folgejahres maßgebend. Arbeitsstunden sind in die entsprechenden Nachweisformulare eigenständig einzutragen und von einem Vorstandsmitglied gegenzeichnen zu lassen. Die Definition, welche Tätigkeit als Arbeitsstunde anerkannt wird, wird von dem Vorstand gesondert geregelt und bekanntgegeben. | |
Die Mitglieder des Vorstandes unterliegen in Erfüllung der ihnen übertragenen Funktionen einem erhöhten Zeitaufwand bei der Realisierung ihrer Aufgaben und bedürfen daher keiner gesonderten Arbeitsstundenabrechnung. Ehrenmitglieder sowie passive Mitglieder (ruhende Mitgliedschaft) sind von der Erbringung der Arbeitsstunden befreit. | |
§ 6 Härtefallregelung |
Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitgliedes in begründeten Fällen einer Beitragsminderung bzw. einem Beitragserlass auf begrenzte Zeit zustimmen. | |
§ 7 Personengebunde Daten |
Alle dem Verein
bekanntgegebenen Daten werden nur für Vereinszwecke benutzt. Jede Veränderung der persönlichen Daten (Adresse, Telefon u.a.) ist dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. |
Rostock, 28.11.2015 | |||
gez. Daniela Noffz | gez. Biebig | ||
1. Vorsitzende | Schatzmeister |