§ 1 Beitragshöhe ordentliches Mitglied |
Aufnahmegebühr | 5,00 Euro | |
bis Vollendung des 14. Lebensjahres | 20,00 Euro / Monat | |
ab Vollendung des 14. Lebensjahres | 25,00 Euro / Monat | |
ab Vollendung des 18. Lebensjahres | 30,00 Euro / Monat | |
ruhende Mitgliedschaft | 10,00 Euro / Quartal |
Bei Mitgliedschaft von mehreren Personen einer Familie wird ein Staffelbeitrag erhoben. |
1. Mitglied | voller Beitrag | ||
2. Mitglied | voller Beitrag | ||
3. Mitglied | halber Beitrag | ||
ab | 4. Mitglied | beitragsfrei |
Bei Zweitmitgliedschaft im Verein wird ein Beitrag von 20,00 Euro / Monat erhoben. | |
Die Mitglieder des Vorstandes des TTC Allround Rostock e. V. sind für die Zeit ihrer Tätigkeit im Vorstand von der Beitragszahlung befreit. | |
Die Bankverbindung des TTC Allround Rostock e. V. lautet: Ostseesparkasse Rostock IBAN: DE46 1305 0000 0270 0005 77 BIC: NOLADE21ROS |
§ 2 Beitragsfälligkeit |
Der Monatsbeitrag ist immer bis zum 3. Banktag des Monats auf das Konto des TTC Allround Rostock e. V. einzuzahlen bzw. zu überweisen. | |
Bei Nichtzahlung des Beitrages zum Zeitpunkt der Fälligkeit wird das Mahnverfahren eingeleitet. Die Mahngebühr beträgt 2,50 € pro Mahnschreiben. Der Vorstand kann Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nach zweimaliger Mahnung nicht nachkommen, aus dem Verein ausschließen. |
§ 3 Kündigung |
Bei Kündigung ist eine Frist von 14 Tagen zum Quartalsende einzuhalten. Die Kündigung hat schriftlich und auf dem Postwege zu erfolgen. Der Verzicht auf Startruhe gemäß TSO ist schriftlich zu beantragen. |
§ 4 Beitragshöhe einzelner Projekte |
Die Beitragshöhe für einzelne Projekte wird vom Vorstand einstimmig beschlossen und bekannt gegeben. In der Erwachsenengruppe wird pro Paar und Einheit ein Betrag von 11,00 Euro festgelegt. Er ist vor Teilnahme in bar zu bezahlen. |
§ 5 Arbeitsstunden |
Jedes aktive Mitglied leistet pro Jahr Arbeitsstunden entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung. | |
Die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden beträgt Mitglieder bis 12 Jahre 5 Std. Mitglieder 13 bis 20 Jahre 7 Std. Mitglieder ab 20 Jahren 10 Std. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit einem Betrag von 5,- € pro Stunde in Ansatz gebracht und dem jeweiligen Mitglied berechnet. | |
Bei der Berechnung der Arbeitsstunden ist nicht das Kalenderjahr, sondern die Zeit vom 01.07 eines Jahres bis zum 30.06 des Folgejahres maßgebend. Arbeitsstunden sind in die entsprechenden Nachweisformulare eigenständig einzutragen und von einem Vorstandsmitglied gegenzeichnen zu lassen. Die Definition, welche Tätigkeit als Arbeitsstunde anerkannt wird, wird von dem Vorstand gesondert geregelt und bekanntgegeben. | |
Die Mitglieder des Vorstandes unterliegen in Erfüllung der ihnen übertragenen Funktionen einem erhöhten Zeitaufwand bei der Realisierung ihrer Aufgaben und bedürfen daher keiner gesonderten Arbeitsstundenabrechnung. Ehrenmitglieder sowie passive Mitglieder (ruhende Mitgliedschaft) sind von der Erbringung der Arbeitsstunden befreit. |
§ 6 Härtefallregelung |
Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitgliedes in begründeten Fällen einer Beitragsminderung bzw. einem Beitragserlass auf begrenzte Zeit zustimmen. |
§ 7 Personengebunde Daten |
Alle dem Verein bekanntgegebenen Daten werden nur für Vereinszwecke benutzt. Jede Veränderung der persönlichen Daten (Adresse, Telefon u. a.) ist dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. |
Rostock, 13.07.2024 | |||
gez. Noffz | gez. Biebig | ||
1. Vorsitzende | Schatzmeister |